Pflegevermittlung Bramowski

Wir betreuen unsere Kunden so, wie wir es auch selber haben möchten!
 


 

Der Ablauf lautet wie folgt:

 

1. 

Kundengespräch

2. 

Nach Durchführung des Beratungsgespräches erhalten Sie die schriftlichen Ausführungen über das Gespräch. Außerdem senden wir Ihnen gleich den Lohnsteuerermäßigungsantrag, einen Musterdienstleistungsvertrag, ein Musterprofil sowie die Bedarfsanalyse zu. 

3.

Der nächste Schritt ist das Ausfüllen der Bedarfsanalyse durch Sie.

4.

Nach Eingang Ihrer Bedarfsanalyse erstellen wir das Datenblatt. 

5.

Anhand dieses Datenblattes erhalten Sie aussagekräftige und unverbindliche Profile von Betreuungskräften, die auch tatsächlich zu Ihnen anreisen würden!

6.

Erst wenn Ihnen unser Angebot zusagt und Sie Kunde werden möchten, senden wir Ihnen 
den ausgefüllten Dienstleistungsvertrag zur Unterschrift zu. 
Den Vertrag schließen Sie mit der osteuropäischen Agentur. 

Nach Rücksendung des unterschriebenen Dienstleistungsvertrag 
sind Sie Kunde / Kundin.


7

Einen Tag vor der Anreise erhalten Sie von uns einen Anruf oder wenn Sie möchten eine E-Mail mit der Anreisezeit.


Die Pflegevermittlung Bramowski ist immer Ihr persönlicher Ansprechpartner. 
Alle Unterlagen erhalten Sie ausschließlich nur durch uns.



Sollten Sie keine E-Mail-Adresse haben, können wir Ihnen die Unterlagen sehr 
gerne auch per Fax oder auf dem Postweg zusenden.


Kündigung / Beendigung des Vertrages:


Sie können immer den Vertrag ohne Angabe eines Grundes mit einer Kündigungsfrist von
30 Tagen kündigen.


Im Todesfall der betreuten Person erlischt dieser Vertrag 7 Tage nach dem Todestag, unter der Bedingung, dass dem Dienstleister in dieser Frist eine Kopie der Todesbescheinigunge vorgelegt wird. Wird keine Kopie der Todesbescheinigung vorgelegt, läuft der Vertrag weiter und endet erst mit dem Tag der Zustellung der Todesbescheinigung. bis zum Tag des Erlöschens des Vertrags hat der Dienstleister Anspruch auf die vertragliche Vergütung ohne Rücksicht auf die weitere Anwesenheit des Mitarbeiters am Ort der Leistungsgewährung. Diese Tage sind vom Auftraggeber unabhängig von der An- oder Abwesenheit der entsendeten Arbeitskraft an den Dienstleister zu entrichten.


 


Nehmen Sie hierfür einfach mit uns Kontakt auf!

Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“, „24h Pflege“ oder „24 Stunden Pflege“ sind Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns  angebotene Leistung etabliert haben. Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass mit  unserem Angebot nicht einhergeht, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten. Pausenzeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (u.a. arbeitszeitlichen  Vorschriften) einzuhalten. Für weitere Erläuterungen stehen wir  gern zur Verfügung.